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Wertermittlung-Saar: Schadensbewertung
 

Bauschäden, Baumängel, Unterhaltungsbesonderheiten und fehlende Instandhaltung, Grunddienstbarkeiten und Rechte usw. werden in der Wertermittlung als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt.

Dabei werden die wertmäßigen Auswirkungen der nicht in den Wertermittlungsansätzen des Verfahrens bereits berücksichtigten Besonderheiten des Objekts korrigierend berücksichtigt. Die wertmäßigen Auswirkungen werden in der Regel in Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer ermittelt und entsprechen nicht immer den tatsächlichen Baukosten.

Dieser Werteinfluss ist besonders dann von großer Bedeutung wenn es sich um die Feststellung der zu zahlenden Steuern (Erbschafts- oder Schenkungssteuer) handelt.


Wertminderung bei Schäden an Gebäuden


Instandhaltungsstau, Überalterung, Baumängel und Bauschäden werden in der Wertermittlung als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt.

Die häufigsten Bauschäden treten im Bereich der Abdichtung auf. Die Schaden-beseitigung ist sehr kostenintensiv und geht oft zu Lasten des Bauherrn. Mängel an der Abdichtung werden oft erst nach Ablauf der Gewährleistung als Schaden sichtbar. Sie benötigen dann ein Gutachten zur Ursachenerkennung und zur einwandfreien Darstellung des Mangels bzw. des Schadens. Nur mittels eines Gutachtens können Sie Ihre Forderungen nach Schadensersatz oder Mängelbeseitigung begründen und notfalls juristisch durchzusetzen lassen.

Die fünf häufigsten Mängel an Neubauten
Schäden jeweils in % bei allen erfassten Neubauten


Kellerabdichtung
50%
Dachkonstruktion
50%
Fenster und Türen
35-40%
Putz und Fassade
30%
10-15%

Quelle: Studie des TÜV Rheinland / Berlin-Brandenburg

Viele Mängel treten dabei erst nach einiger Zeit zu Tage, häufig erst dann, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Die Schadenbeseitigung geht dann oft voll zu Lasten des Bauherrn. Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau stellt in einem Bauforschungsbericht (IRB-Verlag, F 2122) fest, dass die meisten dieser Schäden durch sogenannte "kleine Nachlässigkeiten in Planung und/oder Ausführung" verursacht werden. Dies kann sich jedoch für den Bauherrn sehr unangenehm bemerkbar machen, da sich viele Mängel nur mit großem technischem und finanziellem Aufwand beheben lassen. So ist laut dem 3. Bauschadensbericht der Bundesregierung fast jeder 5. Neubau undicht. Ähnlich häufig sind die Mängel in den Bereichen Dach, Türen und Fenster, an der Fassade sowie beim Schall- und Wärmeschutz.


Lassen Sie es nicht soweit kommen, sparen Sie Ärger,
Zeit und Geld


Ihre Vorteile


  • Qualitätssicherung Ihrer Baumaßnahme
  • Wirtschaftlichkeit und Funktionalität durch optimale Bauausführung
  • Durchsetzung Ihrer Qualitätsansprüche gegenüber den Handwerksbetrieben
  • Langfristiger Werterhalt Ihrer Immobilie


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